Für Hersteller, Händler und Verwender von Bauprodukten

Das Bauproduktenrecht ist eine Sondermaterie des öffentlichen Baurechts. Bauprodukte sind Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätze, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen (des Hoch- und Tiefbaus) eingebaut zu werden und deren Verwendung sich auf die Anforderungen an bauliche Anlagen auswirken kann.

 

(Fast) kein Bauprodukt ohne rechtliche Regelung

Bauprodukte dürfen in Deutschland (und Europa) regelmäßig nicht einfach verwendet werden, sondern bedürfen entweder einer Zulassung oder einer Erklärung des Herstellers über bestimmte Leistungsdaten des Produkts. Vielfach dürfen Bauprodukte nicht einmal auf den europäischen Markt gebracht werden, ohne bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten.

Die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) (engl.: Construction Products Regulation – CPR), des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten dient der Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses.

Während es europarechtlich vornehmlich um die Beseitigung von Handelshemmnissen geht, betrifft das nationale deutsche Bauproduktenrecht die Verwendung von Bauprodukten für ein konkretes Bauwerk. Ziel ist vor allem die Sicherheit des Bauwerks, für welche die jeweiligen Landesbauordnungen der 16 Bundesländer Anforderungen auch an Bauprodukte stellen.

 

Was können wir für Sie tun?

 

CE-Kennzeichen, Ü-Zeichen oder was?

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Kennzeichnung Ihres Bauprodukts, z.B.

  • Kann mein Bauprodukt mit einem CE-Kennzeichen versehen werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen für das CE-Kennzeichen erfüllt sein?
  • Kann und soll ich eine "Europäische Technische Bewertung" (ETA) beantragen?
  • Welche Anforderungen müssen nach der VV TB (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) erfüllt werden?
  • Brauche ich eine abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)?

 

Referenzen

Wir dürfen Ihnen natürlich nicht unsere jeweiligen Mandanten nennen, aber eine Auswahl der Bauprodukte, die Gegenstand unserer Beratung waren, finden Sie hier:

  • bauaufsichtliche Zulassung für Parkett
  • CE-Kennzeichen für Parkett
  • bauaufsichtliche Zulassung für Dämmschaum
  • bauaufsichtsrechtliche Verwendbarkeit einer Verbundabdichtung
  • bauaufsichtliche Zulassung für Microzement
  • bauaufsichtliche Zulassung für Sportböden
  • bauaufsichtliche Zulassung für Dämmunterlagen
  • bauaufsichtliche Zulassung - Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen
  • bauaufsichtliche Zulassung für Teppichverlege-Klebeband 
  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Wandspiegel
  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Heizungsverteiler
  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Duschabtrennungen
  • bauaufsichtsrechtliche Verwendbarkeit einer PU-Beschichtung für Bodenbeläge
  • Zurverfügungstellung einer Leistungserklärung für Bodenbeläge
  • bauaufsichtliche Zulassung für Teppichboden
  • ETA für Trittschalldämmung 
  • Nichteinhaltung der DIN EN 1090 bei Aluminium- und Stahltragwerken
  • bauaufsichtliche Zulassung für Wärmedämmstoffe aus Strohballen
  • bauaufsichtsrechtliche Einschätzung eines Bodensystems für Großküchen

 

Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter

 Mehr finden Sie unter Schulungen und Webinare