BaurechtsBlog der Anwaltskanzlei Kuschel, Attendorn, zum Baurecht und Architektenrecht


Waterlappe
stepmap.de: Jetzt eigene Landkarte erstellen
StepMap Waterlappe




11:24:24 am 14.05.2012 von MKuschel - Allgemein -

Gefahrstoffe im Handwerk - neue Broschüre

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg in der Schriftenreihe Unternehmensführung eine neue Broschüre herausgegeben. Die Broschüre informiert in kompakter Form über alles Wissenswerte zu Tätigkeiten mit und zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie zum Transport von Gefahrgütern.

Die Broschüre kann von der Seite der HWK Konstanz heruntergeladen werden.

Handwerkskammer Konstanz - Aktuelles

12:39:52 am 09.05.2012 von MKuschel - Allgemein -

WEG: Erneuerung der Fenster

Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.

Urteil des V. Zivilsenats vom 2.3.2012 - V ZR 174/11 -

19:33:28 am 07.05.2012 von MKuschel - Miet- und WEG-Recht -

Schuldübernahme (nur) durch Begleichen einer Rechnung?

Allein das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen stellt keine Schuldübernahme durch den Dritten dar.

Urteil des VII. Zivilsenats vom 12.4.2012 - VII ZR 13/11 -

10:58:52 am 02.05.2012 von MKuschel - privates Baurecht -

WEG: Erneuter Beschluss über Zahlungsverpflichtungen

Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig

Urteil des V. Zivilsenats vom 9.3.2012 - V ZR 147/11 -

10:57:53 am 02.05.2012 von MKuschel - Miet- und WEG-Recht -

Schiedsverfahren: Streitwertfestsetzung durch Schiedsrichter

a) Setzt das Schiedsgericht im Rahmen der nach § 1057 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung den Streitwert des schiedsgerichtlichen Verfahrens fest, so stellt dies kein unzulässiges Richten in eigener Sache dar, auch wenn die Vergütung der Schiedsrichter vereinbarungsgemäß streitwertabhängig ist.

b) Die Festsetzung des Streitwerts ist allerdings nur im Verhältnis der Schiedsparteien zueinander verbindlich und kann insoweit Grundlage einer vom Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung sein. Den Parteien bleibt es jedoch unbenommen, sich in einer vor den ordentlichen Gerichten anhängig zu machenden Vergütungsstreitigkeit gegenüber den Schiedsrichtern darauf zu berufen, dass der Streitwert zu hoch festgesetzt worden sei.

Beschluss des III. Zivilsenats vom 28.3.2012 - III ZB 63/10 -

12:01:32 am 24.04.2012 von MKuschel - Prozessrecht -

BGH: Entgeltliche Reparatur vor Abnahme der Werkleistung

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005 X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

Urteil des VII. Zivilsenats vom 8.3.2012 - VII ZR 177/11 -

17:09:12 am 13.04.2012 von MKuschel - privates Baurecht -

BGH: Mehrvergütungsanspruch nach Verlängerung der Bindefrist

a) Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47).

b) Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89).

c) Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.

Urteil des VII. Zivilsenats vom 8.3.2012 - VII ZR 202/09 -

17:05:37 am 13.04.2012 von MKuschel - privates Baurecht -

NEUE ARCHITEKTUR IN SÜDTIROL 2006-2012: kunstMeran|o arte

Seine besondere geopolitische und kulturelle Dimension machen Südtirol weiterhin zu einer wahren "case history" zeitgenössischer Architektur.
So ergab sich aufgrund des Erfolges der ersten Ausgabe der Ausstellung "Neue Architektur in Südtirol 2000 - 2006" im Jahr 2006 die Notwendigkeit, diesen Weg weiterzuverfolgen und ein kritisches Augenmerk auf diese lebendige und innovative Architekturbewegung zu richten, die auf immer größeres internationales Interesse stößt.


NEUE ARCHITEKTUR IN SÜDTIROL 2006-2012: kunstMeran|o arte

18:29:07 am 10.04.2012 von MKuschel - Architektur -

BGH: Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 29.2.2012 - VIII ZR 155/11 -

10:14:12 am 10.04.2012 von MKuschel - Miet- und WEG-Recht -
< Mai 2012 >
MonDieMitDonFreSamSon
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Links