Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen
- Auftraggeber (Bauherr),
- Auftragnehmer (Bauunternehmer) und
- ggf. Nachunternehmern (Subunternehmer)
Wir beraten und vertreten vorwiegend mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen, aber auch private Bauherren, bei z.B. - der Vertragsgestaltung,
- der Durchsetzung von Werklohnansprüchen,
- der Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche und
- der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche.
Besonderen Wert legen wir dabei auf schnelle und pragmatische Lösungen im Interesse unserer Mandanten, denn wir wissen: Zeit ist Geld – und beim Gericht verbrachte Zeit ist verlorene Zeit.
Zu unseren Mandanten im Bereich privates Baurecht zählen unter anderem
- ein international tätiges Stahlbauunternehmen.
- mehrere bundesweit tätige Parkett- und Bodenlegerunternehmen,
- mehrere überregional tätige Dachdeckerunternehmen,
- mehere Putzer- und Stuckateur-Unternehmen und
- zahlreiche private Bauherren.